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Aufhebung der Kastrationspflicht in Jena

  • 4. Oktober 2018
    • Katzen

Die ordnungsbehördliche Festlegung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen in Jena war ein bedeutendes politisches Signal für den Tierschutz in unserer Stadt. Diese Verfügung wurde nun durch das Thüringer Landesverwaltungsamt für unwirksam erklärt. Dieser Entscheidung begegnen wir mit großem Unverständnis und berechtigter Sorge.

Nach §13b des Tierschutzgesetzes werden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen, in denen

1. an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und

2. durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.

Das Land Thüringen hat im Jahr 2016 eine Katzenschutzverordnung verabschiedet und den Landkreisen und kreisfreien Städten Kompetenzen und Mittel zum Schutz frei lebender Katzen übertragen. Um die erforderlichen Maßnahmen (wie z. B. die Etablierung einer gebietsweisen Kastrationspflicht) umsetzen zu können, müssen jedoch große Populationen freilebender Katzen und daraus resultierendes Katzenleid nachgewiesen werden.

Hier beißt sich jedoch sprichwörtlich die Katze in den Schwanz. Denn es wurden in Jena seit den 90er Jahren weit mehr als 1.000 herrenlose Katzen kastriert, unter großem persönlichen Einsatz und ausschließlich durch Spenden finanziert. Dieses ehrenamtliche Engagement von Tierschützern hat zu einer vergleichsweise guten Situation in Jena geführt, auch wenn wir neu gemeldete herrenlose Katzen nicht ausschließen können. Die vor einigen Jahren etablierte Kastrationspflicht in der Stadt Jena hatte die Bemühungen im Sinne des Tierschutzes von ordnungsbehördlicher Seite unterstützt und auch private Katzenhalter in die Pflicht genommen.

Wir befürchten nun, dass sich die Situation in unserer Stadt mittel- bis langfristig verschlechtern und das Verhindern von Katzenleid weiterhin auf den wenigen ehrenamtlichen Schultern lasten wird.

Das Leid von heimatlosen Katzen in Deutschland ist nur wenigen Menschen bekannt. Besonders in ländlichen Gebieten werden unzählige Katzen geboren, die niemand will, verwildern oder auf grausame Weise umgebracht werden. Wir appellieren an alle Katzenhalter, verantwortungsbewusst zu handeln, ihre Tiere von einem Tierarzt unfruchtbar machen zu lassen sowie herrenlose Katzen in Jena zu melden.

Kastrationen – für weniger Tierleid!

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(täglich von 11 - 16 Uhr)
Fax:(0 36 41) 22 59 77
E-Mail:kontakt@tierheim-jena.de
Adresse: Artur-Becker-Straße 100, 07745 Jena

Öffnungszeiten:nach Terminabsprache

Pausenzeiten: von 11:45 Uhr - 12.30 Uhr

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Tierheimverein Jena e.V.
IBAN: DE51 8305 3030 0000 1204 56
BIC: HELADEF1JEN
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Schreiben Sie bitte Ihre vollständige Adresse in den Verwendungszweck um eine Spendenquittung zu erhalten. Vielen Dank!

 

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