Immer mehr Menschen wollen auch nach ihrem Tod den Tierschutz unterstützen. Um dies zu verwirklichen, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie die Gründung einer dem Tierschutz verpflichteten Stiftung oder einer Testamentsspende für einen Verein, der sich für das Wohl der Tiere einsetzt.
Der Tierheimverein Jena e.V. ist seit 1995 für Tierhalter und diejenigen, die es werden wollen, ein wertvoller Ansprechpartner und bietet im vereinseigenen Tierheim Platz für 15 Hunde, bis zu 80 Katzen und zahlreichen Kleintieren. Er unterstützt den Tierschutz in Jena und bietet die bestmögliche Versorgung für Tiere, die ein neues Zuhause suchen. Für die Stadt Jena ist der Tierheimverein Jena e.V. Partner, wenn es um die Versorgung von im Stadtgebiet aufgefundenen Haustieren geht.
Möchten Sie in Ihrem Testament den Tierheimverein Jena e.V. bedenken, kommt diese Spende vollständig dem Erhalt und dem Betrieb des Tierheims Jena zugute. Der Tierheimverein ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und somit von der Erbschaftssteuer befreit.
In Ihrem Testament können Sie Auflagen erteilen und Ihre Testamentsspende für einen bestimmten Zweck festlegen, zum Beispiel für die weitere Sanierung des Tierheimes oder Tierarztkosten.
Auch ist es möglich, die Betreuung Ihres geliebten Haustieres durch das Tierheim Jena als Auflage in das Testament aufzunehmen. Wir kümmern uns in diesem Fall um Ihr Haustier, bis wir ein neues liebevolles Zuhause gefunden haben.
Manch ein Haustierbesitzer kann sich nicht vorstellen, dass das geliebte Haustier nach dem eigenen Tod wieder glücklich sein kann und hält testamentarisch fest, dass das Haustier eingeschläfert werden soll. Solch einem Wunsch können wir aus moralischen und rechtlichen Gründen nicht entsprechen. Nach § 1 des Tierschutzgesetzes dürfen einem Tier ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Wir versprechen Ihnen jedoch, Ihrem Tier die bestmögliche Betreuung zukommen zu lassen und es mit großer Sorgfalt in ein neues Zuhause zu vermitteln.
Es ist nicht möglich, ein Tier als Erben einzusetzen.
Für ein gültiges Testament müssen bestimmte Formalitäten eingehalten werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Testament aufzusetzen:
Außerdem gibt es zwei verschiedene Varianten, eine Testamentsspende umzusetzen:
Für weitere Fragen zum Thema Erbschaft empfehlen wir, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren.
Verantwortungsvolle Haustierbesitzer stellen sich unter anderem die Frage: Was passiert mit meinem Haustier im Falle meiner Pflegebedürftigkeit oder meines Todes?
Der Tierheimverein Jena e.V. arbeitet an der Ausarbeitung einer Haustierbetreuungs-Vollmacht für den Fall, dass Sie sich wegen einer schweren Krankheit oder im Falle des Todes nicht mehr um Ihr Haustier kümmern können. Diese Bevollmächtigung soll sicherstellen, dass Ihr Haustier auch weiterhin eine gute Versorgung erfährt.
Sie können bereits jetzt Vorsorge treffen: Bitte sprechen Sie mit Ihren Familienmitgliedern oder anderen Vertrauenspersonen, ob sie im Krankheits- oder Todesfall Ihr Haustier aufnehmen und sich liebevoll darum kümmern werden. Wenn Sie keinen Menschen haben, dem Sie Ihr Tier anvertrauen möchten, können Sie darüber verfügen, dass das Tier in die Obhut des Tierheimvereins Jena e.V. gegeben wird. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall.
Ihre Entscheidung sollten Sie unbedingt schriftlich in Ihrem Testament festhalten. Es ist außerdem sinnvoll, alle wichtigen Unterlagen zu Ihrem Haustier (Impfausweis, Tierarztrechnungen, Informationen über bekannte Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten usw.) in einer Mappe aufzubewahren, sodass im Notfall alle nötigen Informationen verfügbar sind. Eine Beschreibung über Eigenheiten und Vorlieben des Tieres ermöglicht es, seine Gewohnheiten zu berücksichtigen. Das kann dem Tier helfen, die schmerzliche Trennung von seiner Bezugsperson besser zu überstehen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.